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KMID : 1234820230240020003
Korean Society of Law and Medicine
2023 Volume.24 No. 2 p.3 ~ p.31
Der Begriff der Heilkundeausubung nach deutschem Medizinrecht
Lee Seok-Bae
Abstract
Der Begriff der Heilkundeausubung ist im positiven Recht in Korea nirgends festgelegt. Der wurde jedoch indirekt durch die Auslegung der Heilkundeausubung ohne Erlaubnis gema©¬ ¡× 27 Abs. 1 des ?Medizingesetzes¡° geregelt.
In der Vergangenheit beschrankte der kOGH(the Supreme Court of Korea) die Heilkundeausubung auf die ?Behandlung von Krankheiten und stellte fest, dass ?medizinische und technische Ma©¬nahmen, die keine pathologischen Symptome oder Funktionsdefizite im Korper voraussetzen, nicht zur Heilkundeausubung gehoren.¡° Danach anderte der kOGH seine Rechtsprechung auf ?Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten durch Durchfuhrung arztlicher Untersuchungen, Optometrie, Verschreibung, Medikation oder chirurgischer Eingriffe auf der Grundlage von Erfahrung und Fahigkeiten, die auf medizinischem Fachwissen basieren, und anderer Gesundheitsfursorge, definiert ?medizinische Ma©¬nahmen¡° als ?eine Handlung, die eine gesundheitliche Gefahr darstellen kann, sofern diese nicht von einem Mediziner durchgefuhrt wird¡°.
Der Begriff der Heilkundeausubung in der Rechtsprechung ist einerseits zu abstrakt und kann eine Leerformel sein, andererseits kann seine Einschrankung eine Gefahr fur die offentliche Gesundheit erbringen.
Daher besteht Bedarf an einem Kriterium, das dar derzeitige Begriff der Heilkundeausubung entsprechend dem gesetzgeberischen Ziel reduzieren kann, das Risiko fur das Leben, den Korper oder die offentliche Gesundheit von Menschen zu verhindern, das durch die Durchfuhrung medizinischer Arbeiten durch nichtmedizinisches Personal entstehen kann.
Um ein Kriterium vorzustellen, das das aktuelle Konzept der Heilkundeausubung reduzieren kann, werden in diesem Artikel das positive Recht, Theorien und Rechtsprechung zum Begriff der Heilkundeausubung in Deutschland untersucht und nach einer Alternative gesucht.
KEYWORD
Stichworter:Heilkundeausubung, Heilkundeausubung ohne Erlaubnis, Gesetzlichkeitsprinzip, Verhaltnisma©¬igkeitsprinzip, Eindruckstheorie
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